Wir kümmern uns um Ihren WEG Verwalter-Wechsel

Schritt für Schritt die Hausverwaltung wechseln | WEG Verwalterwechsel

Der gewählte WEG Verwalter erfüllt nicht seine Pflichten, missbraucht seine Möglichkeiten oder das Zwischenmenschliche stimmt einfach nicht: das Vertrauen fehlt. An dieser Stelle ist das Wechseln der Hausverwaltung zu empfehlen – oder unumgänglich. Bei diesem Prozess stehen wir Ihnen gerne beiseite.

Hilfestellungen

im Prozess

Beratung

zu nötigen Schritten

Rechtsberatung

bei Verwalterwechsel

Abberufung

der Hausverwaltung

Kündigung

des Verwaltervertrages

Den neuen Vertragsabschluss

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Wie wechsle ich die Hausverwaltung?

Sie wollen die Hausverwaltung wechseln. Dafür kann es die unterschiedlichsten Gründe geben, doch alles läuft auf eines hinaus: Sie sind unzufrieden mit dem aktuellen Verlauf.

  • Vielleicht haben Sie und der WEG Verwalter, von dem Sie wechseln wollen, unterschiedliche Arbeitsweisen oder Ansichten?
  • Oder Ihr WEG Verwalter muss die Zahl seiner Kunden verringern?
  • Liegt es am Fehlverhalten der Hausverwaltung?
  • Eventuell geht der Immobilienverwalter, mit dem Sie bisher gearbeitet haben, auch in Rente?

Um alles wieder in die richtige Bahn zu lenken, bleibt Ihnen als Eigentümer nur eines übrig: die Abberufung und das Wechseln des WEG Verwalters.

Falls Sie sich nicht sicher sind, wie dieser Prozess abläuft – erhalten Sie nachfolgend eine Schritt-für-Schritt-Erklärung:

Marion Bieker-Libertus

Ihre Ansprechpartnerin für den Verwaltungswechsel

Mobil: 0160 108 96 16

Fon: 0221 44 63 20 – Standort Köln

35+

Jahre Erfahrung

800+

Einheiten

Wie dürfen wir Ihnen zur Seite stehen?








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    Die Hausverwaltung wechseln – Schritt 1: Die Abberufung des WEG Verwalters

    Um die Tätigkeit einer Hausverwaltung hinsichtlich Ihres Eigentums einzustellen, muss zuerst die Abberufung des Verwalters erfolgen – durch einen Mehrheitsbeschluss auf einer Eigentümerversammlung.

    Hinweis: Dafür muss das Wechseln der Hausverwaltung als Tagesordnungspunkt vermerkt sein – und bereits auf der Einladung stehen. Fassen Sie den Punkt NICHT unter einem Sammelbegriff zusammen.

    Die aktuelle Verwaltung muss darüber außerdem drei Wochen im Voraus informiert werden. Um Täuschungen vorzubeugen, empfehlen wir, dies per Einschreiben zu erledigen.

    Die Abberufung eines WEG Verwalters ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Hauptsächlich werden diese von den folgenden Gründen abgedeckt:

    • Das Vertrauensverhältnis ist gestört
    • Gelder wurden veruntreut oder der Umgang mit den Geldern und Vollmachten entspricht nicht den Absprachen
    • Bestimmte Dienstleister (beispielsweise Bekannte) wurden bevorzugt
    • Die Aufgaben der WEG Verwaltung wurden nicht umgesetzt (ausbleibende Eigentümerversammlungen, keine Durchsetzung der Beschlüsse, keine ausreichende Dokumentation o. Ä.)
    • Fristen wurden überschritten
    • Eigentümer oder Mieter wurden bedroht oder beleidigt
    • Es gibt Anzeichen von Kriminalität (Korruption, Bestechlichkeit etc.)
    • Der Verwalter, für den die Abberufung ausgesprochen werden soll, ist insolvent, krank oder auf andere Art verhindert

    Die Hausverwaltung wechseln – Schritt 2: Die Beendigung des Verwaltervertrags

    Die Abberufung des Verwalters ist leider nicht ausreichend – der bestehende Verwaltervertrag muss zusätzlich gekündigt werden. Zwischen den beiden Prozessen besteht ein bedeutender Unterschied:

    • Durch die Abberufung wird der Verwalter von seinen Pflichten befreit
    • Durch eine (außerordentliche) Kündigung wird der Vertrag wird beendet

    Wird Letzteres nicht erfüllt, kann zwar der WEG Verwalter gewechselt werden, aber der abberufene Auftragnehmer muss weiterhin bezahlt werden.

    Tipp: Bezüglich Fristen und Feinheiten der Vertragskündigung sollten Sie nicht nur die Gesetzeslage berücksichtigen, sondern auch den jeweiligen Verwaltervertrag.

    Die Hausverwaltung wechseln – Schritt 3: Die Wahl einer neuen Immobilienverwaltung

    Ist die Kündigung erfolgt, können Sie beruhigt die Hausverwaltung wechseln. Zur Auswahl sollten solche Firmen stehen, die mit Transparenz und Kompetenz glänzen. Idealerweise handelt es sich außerdem um einen zertifizierten Verwalter, denn dieser ist ab Dezember 2022 für eine ordnungsgemäße Verwaltung nötig.

    Zur Hausverwaltung Grützmacher wechseln

    Was Grützmacher zu einer guten Wahl macht, wenn Sie Ihre WEG Verwaltung wechseln wollen?

    • Wir unterstützen Sie beim Verwalterwechsel
    • Wir haben jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Immobilienverwaltung – und sind durch die IHK qualifiziert
    • Unser Fokus liegt darauf, Sie bei Ihren individuellen Herausforderungen zu unterstützen
    • Wir betreuen große WEGs wie kleine – und auch Privatpersonen
    • Wir kümmern uns!

    Die Hausverwaltung wechseln – Schritt 4: Der Vertragsabschluss mit einer neuen WEG Verwaltung

    Letztendlich sollten Sie zu einer Hausverwaltung wechseln, der Sie wirklich vertrauen – denn Sie vertrauen ihr Ihr Eigentum an. Der WEG Verwalter, zu dem Sie wechseln, sollte bemüht sein, immer in Ihrem Interesse zu handeln – zuverlässig und fachkundig.

    Unser Versprechen: Wir kümmern uns! Um Ihre Anliegen, ihr Eigentum und ihre Mieter – mit Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Ihren individuellen Wünschen im Hinterkopf.